Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort wieder für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen möglich. Die entsprechende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses begrüßt das Bundesministerium für Gesundheit. Die Regel war im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz angelegt, um Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden.
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